Sondereigentumsverwaltung


Unter der Sondereigentumsverwaltung versteht man die Verwaltung des einzelnen Sondereigentums.

Die Sondereigentumsverwaltung beginnt dort, wo die WEG– Verwaltung endet.

Das Sondereigentum kann in Teil- oder Wohnungseigentum eingeteilt werden. Unter Teileigentum versteht man das "Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen verbunden mit dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum". Wohnungseigentum hingegen ist das "Sondereigentum an zu Wohnzwecken dienenden Räumen verbunden mit dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum". Einfacher erklärt wird das Sondereigentum im Bereich der Wohnimmobilien als "Wohnungseigentum" bezeichnet. Als Teileigentum wird es im Bereich anderer Immobilien bezeichnet.  

Dabei ist es gerade für Kapitalanleger, aufgrund der großen Entfernung zum Objekt, sehr aufwendig die Sondereigentumsverwaltung selbst durchzuführen.

Wir sind Ihnen gern bei dieser Aufgabe behilflich. 

 


Im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung erbringen wir folgende Leistungen:


- Beschaffung und Auswahl liquider Mieter bei Erstbezug und Mieterwechsel

  

- Abschluss von rechtlich abgesicherten Mietverträgen 

                

- Wohnungsabnahmen und Wohnungsübergaben 

                

- Betreuung der Mieter 

                

- Mietinkasso inkl. Überwachung und Mahnwesen 

                

- Sicherstellung der Kautionszahlung seitens der Mieterschaft und Weiterleitung der Zinsbescheinigung an den
   Mieter, Anlage der   Kaution auf entsprechende Treuhandkonten, Abrechnung der Kaution 

                

- Erstellung der Betriebskostenabrechnung gegenüber den Mietern 

                

- Koordination und Veranlassung von Reparaturen sowie Abschluss von Wartungsaufträgen innerhalb des
   Sondereigentums 

                

- Pünktliche und einwandfreie Abrechnung gegenüber dem Eigentümer